Schul -und Hausordnung

§ 43 Pflichten der SchülerInnen

§ 43. (1) Die SchülerInnen sind verpflichtet, durch ihre Mitarbeit und ihre Einordnung in die Gemeinschaft der Klasse und der Schule an der Erfüllung der Aufgabe der österreichischen Schule (§ 2 des Schulorganisationsgesetzes) mitzuwirken und die Unterrichtsarbeit (§ 17) zu fördern. Sie haben den Unterricht, zu dem sie angemeldet sind, regelmäßig und pünktlich zu besuchen, die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. die Hausordnung einzuhalten.

Dazu beschließt der Schulgemeinschaftsausschuss auf Grund der Vorgaben unseres Qualitätsmanagements folgende

Hausordnung:

1. Aufenthalt des Schülers in der Schule:

ab 07:15 Uhr bis Unterrichtsende
Vorbereitung auf den Unterricht in der Klasse
Kommt nach dem Läuten kein(e) LehrerIn in die Klasse, so ist dies nach 10 Minuten vom KlassensprecherIn in der Kanzlei zu melden (auch vom GruppensprecherIn).
Kein Verlassen der Schule in der Arbeitskleidung
Kein Deponieren der Arbeitskleidung in der Schule
Vorsprechen in der Kanzlei nur in der Pause 
Der Schüler darf in den Pausen und in der unterrrichtsfreien Zeit den Pausenhof benützen. Der Aufenthalt im Bereich von Bäumen ist bei starkem Wind oder Unwetter nicht gestattet.

2. Werkstattordnung:

Der Unterricht in der Werkstatt erfolgt nach einem Durchlaufplan.
Privatarbeiten im Unterricht dürfen nur nach Durchlaufplan, mit Genehmigung durch die Direktion durchgeführt werden. Die Stundenplaneinteilung des SchülerIn wie auch des LehrerIn ist dabei einzuhalten. Arbeiten, die nicht zeitgerecht abzuschließen sind, können nicht durchgeführt werden. Eventuelle Materialien für den Eigenbedarf sind in der Direktion zu bezahlen.

3. Unterricht:

Der Lehrling unterliegt auch während der Berufsschulzeit dem Dienstrecht seines Betriebes, d. h. jegliche Dienstpflichtverletzung wird dem Betrieb weitergemeldet, wie zu spät kommen oder Wiedersetzung der Anordnung des KlassenlehrerIn und Fehlstunden
Während des Unterrichtes ist das Verlassen der Klassen sowie das Schulgebäude nur mit Erlaubnis des/der LehrerIn gestattet. Der/die LehrerIn kann bis zu 5 Stunden genehmigen (Passierschein – Abmeldung in der Kanzlei), für Freistellungen über 5 Stunden muss in der Direktion mittels Freistellungsschein angesucht werden.
Nach Unterrichtsende werden die Tafeln gelöscht, das Licht abgedreht, die Fenster geschlossen und die Rollos aufgekurbelt. Die Klasse wird gereinigt verlassen.
Schüler, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, melden sich in der Direktion.
Besondere Vorfälle und Schäden sind sofort in der Direktion zu melden.
Mülltrennung: Ausleerzeiten: Die letzte Klasse im Klassenzimmer (siehe Belegungsplan)
getrennt wird der Müll in der Klasse: Restmüll, Papier; im Stiegenhaus: Kunststoffflaschen
Förderunterricht:
Dazu können sich die SchülerInnen melden oder können auch von unterrichtenden LehrerInnen gemeldet werden. Ist der Bedarf nicht mehr gegeben, kann sich der/die SchülerIn unter Zustimmung des LeiterIn abmelden

4. Reaktionen seitens der Schule:

Gespräch durch den/die  KlassenlehrerIn
Klassenkonferenz – Gespräch mit dem Klassenvorstand
Meldung an die Direktion – Gespräch mit Firma, Erziehungsberechtigten
Versetzung in einen anderen Lehrgang
Bei Gefahr in Verzug, wie Bedrohung, Suchtgifte, etc. wird der sofortige Ausschluss verfügt

5. Bei zu vielen Fehlstunden:

Begründet: Zeugnisvermerk „gestundet" (Nachtragsprüfung, die der/die SchülerIn wiederholen kann)
Nicht begründet: Einladung zu einer Feststellungsprüfung. Besteht er/sie nicht oder kommt er/sie nicht – Zeugnisvermerk „nicht beurteilt". Der Lehrling muss die Klasse wiederholen

6. Handy:

Die Benutzung von Handys ist während des Unterrichts untersagt
(Ausnahme wegen Erreichbarkeit: Berufsschuldirektor und Berufsschuldirektor-Stellvertreter und Standortverantwortlicher).
Bei Zuwiderhandlung wird das Handy abgenommen und nach dem Unterricht wieder zurückgegeben. Im Wiederholungsfall Abgabe in der Direktion

7. Bild- u. Tonaufnahmen:

Unerlaubte Bild- und Tonaufnahmen von Personen und Örtlichkeiten des gesamten Schulgeländes sind verboten.

8. Gefährliche Gegenstände:

Gegenstände, die eine Gefahr für andere bedeuten, werden abgenommen und der Polizei übergeben

9. Freigegenstand Religion:

Die Schüler melden sich an.
Bei Nichtanmeldung:
Alle Schüler werden beaufsichtigt 

10. Rauchen:

Im ganzen Schulgebäude  und auf dem Schulgelände ist "Rauchen verboten
Das Verlassen der Schule in der Vormittags- und in der Nachmittagspause ist nicht gestattet.

11. Bekleidung:

Standesgemäß. Schultern und Nabel bedeckt.

12. Verhalten außerhalb der Schule:

Die Schule ist laut OGH-Beschluss verpflichtet, auf die begründeten Wünsche der Anrainer einzugehen. Das bedeutet, bei Zuwiderhandlung tritt Punkt 4 in Kraft. Weiters werden die Schüler ersucht, Essensreste und deren Verpackung nicht auf die Straße zu werfen.